0210209011
- Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
- Fleisch von Rindern
- ohne Knochen
- Teilstücke von Keulen von mindestens 18 Monate alten Rindern, ohne sichtbares Muskelfett (3 bis 7 GHT) und mit einem pH-Wert des frischen Fleisches zwischen 5,4 und 6,0; gesalzen, gewürzt, gepresst, ausschließlich an der Luft getrocknet und mit leichtem Edelschimmel (mikroskopische Pilzflora); das Gewicht des Enderzeugnisses beträgt zwischen 41 GHT und 53 GHT des Ausgangserzeugnisses vor dem Salzen
- von Bisons