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Position 2903

Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe
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2903450030

  • Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe
  • Gesättigte Fluorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe
  • 1,1,1,2-Tetrafluorethan (HFKW-134a) und 1,1,2,2-Tetrafluorethan (HFKW-134)
  • 1,1,1,2-Tetrafluorethan (CAS RN 811-97-2), das den folgenden Anforderungen entspricht:

    -nicht mehr als 600 Gewichts-ppm R134 (1,1,2,2-Tetrafluorethan),

    -nicht mehr als 5 Gewichts-ppm R143a (1,1,1-Trifluorethan),

    -nicht mehr als 2 Gewichts-ppm R125 (Pentafluorethan),

    -nicht mehr als 100 Gewichts-ppm R124 (1-Chlor-1,2,2,2-tetrafluorethan),

    -nicht mehr als 30 Gewichts-ppm R114 (1,2-Dichlortetrafluorethan),

    -nicht mehr als 50 Gewichts-ppm R114a (1,1-Dichlortetrafluorethan),

    -nicht mehr als 250 Gewichts-ppm R133a (1-Chlor-2,2,2-trifluorethan),

    -nicht mehr als 2 Gewichts-ppm R22 (Chlordifluormethan),

    -nicht mehr als 2 Gewichts-ppm R115 (Chlorpentafluorethan),

    -nicht mehr als 2 Gewichts-ppm R12 (Dichlordifluormethan),

    -nicht mehr als 20 Gewichts-ppm R40 (Methylchlorid)

    -nicht mehr als 20 Gewichts-ppm R245cb (1,1,1,2,2-Pentafluorpropan),

    -nicht mehr als 20 Gewichts-ppm R12B1 (Chlordifluorbrommethan),

    -nicht mehr als 20 Gewichts-ppm R32 (Difluormethan),

    -nicht mehr als 15 Gewichts-ppm R31 (Chlorfluormethan),

    -nicht mehr als 10 Gewichts-ppm R152a (1,1-Difluorethan),

    -nicht mehr als 20 Gewichts-ppm 1131 (1-Chlor-2-fluorethylen),

    -nicht mehr als 20 Gewichts-ppm 1122 (1-Chlor-2,2-fluorethylen),

    -nicht mehr als 3 Gewichts-ppm 1234yf (2,3,3,3-Tetrafluorpropen),

    -nicht mehr als 3 Gewichts-ppm 1243zf (3,3,3-Trifluorpropen), 

    -nicht mehr als 3 Gewichts-ppm 1122a (1-Chlor-1,2-difluorethylen),

    -nicht mehr als 4,5 Gewichts-ppm 1234yf 1122a 1243zf (2,3,3,3-Tetrafluorpropen 1-Chlor-1,2-difluorethylen 3,3,3-Trifluorpropen),

    -nicht mehr als 3 Gewichts-ppm einzelne unbekannte oder nicht näher bestimmte chemische Stoffe,

    -nicht mehr als 10 Gewichts-ppm alle unbekannten oder nicht näher bestimmten chemischen Stoffe zusammen,

    -nicht mehr als 10 Gewichts-ppm Wasser,

    -Säuregehalt nicht mehr als 0,1 Gewichts-ppm, 

    -ohne Halogenide,

    -nicht mehr als 0,01 Volumenanteil Hochsieder,

    -geruchslos (kein unangenehmer Geruch),
    zur Verwendung mit oder ohne weitere Reinigung als gemäß den Grundsätzen der guten Herstellungspraxis (GMP) erzeugte inhalierbare Form von R134a bei der Produktion eines Treibgases für medizinische Aerosole, deren Inhaltsstoffe in der Mund- oder Nasenhöhle und/oder in den Atemwegen absorbiert werden

Wir sind Taric Support. Und wir lieben Zolldaten.

Als Experten für Zollinformationen dringen wir gern bis zum Kern einer Sache vor. Uns mit komplexen Zollvorschriften und Gesetzen auseinanderzusetzen, ist für uns das Größte. Wir lieben es, verschiedenste Datenquellen akribisch zu prüfen, damit wir sicherstellen können, dass alle Informationen zu einer Warennummer vollständig und aktuell sind. Das heißt auch: Wir wissen, was es braucht, um alle Zollformalitäten zu erfüllen.

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